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Gesundheitstipp 01/2024
24.01.2024
Es ist verständlich, dass Ihr Mann in diesem Fall gegenüber dem Arbeitgeber zurückhaltend ist. Er ist nicht verpflichtet, seinem Betrieb mitzuteilen, dass er zum Psychologen geht. Er könnte zum Beispiel nur sagen, dass es sich um Arzttermine handelt. Den Grund für die Behandlung muss er nicht angeben. Bei häufigen Besuchen beim Therapeuten kann er dem Arbeitgeber entgegenkommen und versuchen, Termine auf Randstunden zu legen.
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