Inhalt
«Meine Krankenkasse schrieb mir, dass sie die Prämien für die Grundversicherung per 1. August erhöht. Ist
das zulässig?»
Ja. Normalerweise passen die Kassen die Prämien zwar per Jahreswechsel an. Doch wenn das Bundesamt für Gesundheit es genehmigt, darf eine Kasse die Prämien auch während des Jahres erhöhen. Sie muss dies ihren Kunden aber zwei Monate im Voraus ankündigen – in Ihrem Fall bis spätestens Ende Mai. So haben Sie die Möglichkeit, bis Ende Juni zu kündigen und per 1. August zu einer anderen Kasse zu wechseln.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden