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30.07.2019
Ja. Einige wenige Kantone führen eine schwarze Liste. Darauf wird erfasst, wer seine Prämien auch nach einer Betreibung nicht zahlte. Trotzdem darf die Krankenkasse nicht alle Zahlungen verweigern. Mindestens in Notfällen muss sie für die Behandlung aufkommen.
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