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12.06.2019
Ja. Eltern müssen zwar die Prämien ihrer minderjährigen Kinder zahlen, doch Schuldner sind die Versicherten der Krankenkasse. Sie durfte Sie also betreiben. Falls Sie nicht zahlen können, wird die Kasse letztlich mit einem Verlustschein Vorlieb nehmen müssen. Er verjährt aber erst nach 20 Jahren.
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