Ja. Laut Gesetz können Wohnungsmieter mit einer Frist von drei Monaten auf einen beliebigen Zeitpunkt kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für sie aus nicht vorhersehbaren, wichtigen Gründen unzumutbar geworden ist. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn man nach einem Unfall aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Wohnung bleiben kann.