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Gesundheitstipp 06/2021
09.06.2021
Letzte Aktualisierung:
11.06.2021
11.06.2021
Nein. Die obligatorische Krankenkasse zahlt nur an Pflegeleistungen, die anerkannte Leistungserbringer erfüllen, zum Beispiel Pflegepersonal mit Fachdiplom. Ausnahmsweise muss die Grundversicherung Pflegeleistungen von Angehörigen ohne Diplom vergüten, sofern diese von einer zugelassenen Spitexorganisation angestellt sind.
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