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12.06.2019
Ja. Pensionskassen dürfen solche Fragen stellen, aber nur für den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Oft verlangen sie auch einen Eintrittsuntersuch. Wer bei Stellenantritt krank ist, wird mit einem Vorbehalt in die überobligatorische Versicherung aufgenommen. Er fällt aber spätestens nach fünf Jahren weg. Senden Sie den ausgefüllten Fragebogen direkt dem Vertrauensarzt der Pensionskasse, denn Ihre Gesundheitsdaten gehen den Arbeitgeber nichts an.
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