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Gesundheitstipp 01/2021
20.01.2021
Nein. Viele Pensionskassen sehen in ihrem Reglement vor, dass in der Regel nach einer dreimonatigen ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber Beiträge zahlen muss. Dafür kommt die Versicherung auf. Die Prämie dafür zahlt man mit dem jeweiligen Pensionskassenabzug.
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