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Nicht sofort. Nach Ihrem Pensionierungsdatum sind Sie noch 31 Tage lang versichert. Eine Verlängerung um bis zu sechs Monate ist mit einer sogenannten Abredeversicherung möglich. Sollten Sie in dieser Zeit verunfallen, erhalten Sie allerdings keine Taggelder mehr. Immerhin müssen Sie für die Behandlungskosten weder Franchise noch Selbstbehalt zahlen. Spätestens nach Ablauf der sechs Monate müssen Sie die Unfalldeckung aber wieder in die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse einschliessen. Nach einem Unfall übernimmt sie dann Ihre Arzt- und Spitalkosten – abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
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