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Nein. Die Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Sie allein bestimmen, wie Sie im Fall einer allfälligen Urteilsunfähigkeit behandelt werden wollen. Jeder Patient darf in der Patientenverfügung selbst darüber entscheiden, welche medizinischen Massnahmen er ablehnt. Der Arzt hat dazu nichts zu sagen. Zweifelt bereits heute jemand an Ihrer Urteilsfähigkeit, sollten Sie sich aber von Ihrem Arzt bestätigen lassen, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind.
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