Nein. Die Patientenver­fügung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Sie allein bestimmen, wie Sie im Fall einer allfälligen Urteils­unfähigkeit behandelt werden wollen. Jeder Pa­tient darf in der Patientenver­fügung selbst darüber entscheiden, welche medi­zinischen Massnahmen er ablehnt. Der Arzt hat dazu nichts zu ­sagen. Zweifelt bereits ­heute jemand an ­Ihrer Urteils­fähigkeit, sollten Sie sich aber von ­Ihrem Arzt be­stätigen ­lassen, dass Sie im Vollbesitz ­Ihrer geistigen Kräfte sind.