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Nein. Sie können aber auf der Versichertenkarte eintragen lassen, dass Sie eine Patientenverfügung geschrieben haben und wo sie hinterlegt ist. Die Patientenverfügung sollte an einem Ort aufbewahrt werden, der nahestehenden Personen bekannt und zugänglich ist. Man kann auch einer Vertrauensperson oder dem Arzt eine Kopie übergeben.
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