Der 27-jährige Elias Studer aus Schwyz bemerkte im März, dass er rote Flecken am Körper hatte. Seine Ärztin überwies ihn an die private Dermatologie-Klinik Zürich. Klinik-Hautarzt Markus Dendorfer nahm darauf bei Studer eine Urinprobe und schickte sie ins Labor. Grund: Er wollte den Patienten auf den Parasiten Trichomonas vaginalis testen lassen.
Im April erhielt Studer vom Labor für diesen Test eine Rechnung von 95 Franken. Die Krankenkasse übernahm die Kosten nicht. Studer ärgert sich: «Der Arzt hatte mich nicht darüber informiert, dass er einen Test mache, den ich selber würde zahlen müssen.» Wäre ihm das bekannt gewesen, hätte er darauf verzichtet, sagt Studer. Gesundheitstipp-Arzt Thomas Walser bestätigt: «Ärzte müssen Patienten darauf hinweisen, wenn diese einen Test selber zahlen müssen.»
Fragen zur Rechnung dürfen nichts kosten
Studer beschwerte sich per E-Mail und telefonisch bei der Klinik, doch diese ging nicht darauf ein. Sie berechnete auch das Telefongespräch als ärztliche Konsultation. Studer kritisiert: «Es ging bei diesem Gespräch nur um die Rechnung und mit keinem Wort um meine Gesundheit.» Jürgen Messer von Tarifsuisse, einer Organisation des Krankenkassenverbandes Santésuisse, sagt: «Wird ein Arzt nur wegen Fragen zur Rechnung angerufen, darf er dieses Gespräch nicht als ärztliche Konsultation berechnen.»
Auf Nachfrage des Gesundheitstipp zeigt sich die Dermatologie- Klinik Zürich einsichtig. So will sie die Kosten von 95 Franken für den Test nun übernehmen.
Nützliche Adressen für Patienten
Fragen zur Behandlung: Gesundheitstipp-Meditel, Tel. 044 253 83 23, jeden Mittwoch von 9 bis 17 Uhr
Fragen zu Rechten: «K-Tipp»-Rechtsberatung, Tel. 044 253 83 83, Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr
Fragen für alle Patienten: SPO Patientenschutz, Tel. 044 252 54 22, Montag bis Donnerstag, 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr. Patientenstellen, Tel. 044 361 92 56, täglich von 9 bis 11.30 und von 14 bis 16 Uhr
Buchtipp: Die Rechte der Patienten
Viele Patienten haben Angst, sich beim Arzt oder im Spital gegen unrechtmässige Behandlungen oder falsche Information zu wehren. Deshalb ist es wichtig, dass sie über ihre Rechte gut informiert sind. So können sie den Ärzten selbstbewusst begegnen und kritische Fragen stellen. Der soeben aktualisierte «Saldo»-Ratgeber Die Rechte der Patienten gibt Tipps für den richtigen Umgang mit Ärzten und Spitälern.
Der Ratgeber zeigt auf, wie Patienten erkennen können, ob der Arzt sie korrekt informiert hat. Dieser hat die Pflicht:
- die Patienten in einer verständlichen Sprache über den ärztlichen Befund und die vorgesehene Behandlung aufzuklären.
- die Patienten über Risiken und Nebenwirkungen einer vorgeschlagenen Therapie oder von Medikamenten zu informieren.
- die Patienten auch über die Kosten und versicherungsrechtliche Fragen zu informieren.
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