Inhalt
Gesundheitstipp 01/2021
20.01.2021
Nein. Den Zeitpunkt eines notwendigen medizinischen Eingriffs bestimmt der Arzt zusammen mit dem Patienten. Der Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht. Da Sie nicht selbst gekündigt haben, verlängert sich die Kündigungsfrist, falls Sie nach der Operation arbeitsunfähig sein sollten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden