Inhalt
Gesundheitstipp 01/2023
25.01.2023
Letzte Aktualisierung:
27.01.2023
27.01.2023
Nein. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss Arzt- und Spitalkosten im Ausland nur in medizinischen Notfällen zahlen. Fährt ein Versicherter zur Behandlung ins Ausland, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern. Tipp: Beauftragen Sie Ihren Arzt, gegenüber Ihrer Kasse einen begründeten Antrag zu stellen, aus dem die Vorteile der Behandlung bei ihm im Ausland hervorgehen. Allenfalls nimmt Ihre Kasse den abschlägigen Bescheid dann zurück.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden