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Nein. Eine fristlose Kündigung seitens eines Arbeitgebers ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine sofortige Vertragsauflösung rechtfertigt. Dazu gehören schwerwiegende Verfehlungen – zum Beispiel das Verweigern der Arbeit, das Verraten von Geschäftsgeheimnissen oder wenn man ein Delikts gegen den Betrieb begeht.
Eine medizinische Behandlung ist keine Verfehlung. Deshalb ist die fristlose Kündigung ungerechtfertigt. Trotzdem wird das Arbeitsverhältnis dadurch beendet.
Sie haben jedoch Anspruch auf Lohn bis zum Vertragsende, also bis Ende Jahr. Bei ungerechtfertigten fristlosen Kündigungen kann ein Gericht zudem noch eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen aussprechen.
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