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Gesundheitstipp 01/2021
20.01.2021
Möglicherweise. Sie dürfen mitreden, wenn der Beistand kein Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen hat. Sonst entscheidet er allein. Sie können sich aber an die Erwachsenenschutzbehörde wenden, falls Sie der Ansicht sind, dass der Beistand nicht im Interesse Ihrer Schwester handelt.
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