Inhalt
Die Zürcher Ausnüchterungsstelle ist seit Jahren in der Kritik. Juristen halten das «Hotel Suff» für unnötig, denn die meisten Betrunkenen würden weder sich noch andere gefährden. Dennoch behauptete Morten Keller, der Leiter der Ausnüchterungsstelle, im Gesundheitstipp-Interview (2/15): «Zu uns kommen nur Personen, denen man nicht anders helfen kann.»
Doch jetzt hat das Zürcher Obergericht entschieden, dass ein 28-jähriger Mann unrechtmässig ins «Hotel Suff» eingeliefert wurde. Polizeibeamte griffen ihn am Hauptbahnhof auf, nachdem er eine Zugtür blockiert hatte. Das Gericht fand keine Hinweise, dass der Mann andere Personen gefährdet hätte.
Die Zürcher Rechtsanwältin Manuela Schiller sagt: «Das Urteil beweist, dass manche Leute ohne zwingenden Grund im ‹Hotel Suff› eingesperrt werden.» Die Kantonspolizei spricht dagegen von einem «Einzelfall». Sie habe Massnahmen getroffen, damit so etwas nicht mehr vorkommt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden