Herr Berset, wie viele Mütter braucht ein Kind?
Ich verstehe Ihre Frage nicht.
In den USA ist es möglich, dass ein Kind drei Mütter hat – dank der künstlichen Befruchtung: die Spenderin der Eizelle, die Leihmutter, die das Kind austrägt, sowie die Auftraggeberin, die das Kind grosszieht. Wie finden Sie das?
Das ist in der Schweiz verboten und steht überhaupt nicht zur Diskussion. Wir stimmen darüber ab, ob Ärztinnen und Ärzte künftig Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung genetisch untersuchen dürfen.
Das ist richtig, doch während wir hier sprechen, kokettieren viele mit dieser Zukunft. Beispiel Eizellspende: Politiker fordern, sie solle auch in der Schweiz möglich sein. Wie finden Sie das?
Um die Eizellspende in der Schweiz zuzulassen, müsste man Gesetze weiter ändern. Das hat nichts mit der kommenden Abstimmung zu tun.
Beispiel Leihmutterschaft: Die nationale Ethikkommission hat sich kürzlich positiv dazu geäussert. Wie kommentieren Sie das?
Die Ethikkommission gibt Empfehlungen ab, macht aber keine Gesetze. Der Bundesrat hat nicht vor, das Verbot der Leihmutterschaft zu lockern.
Worauf ich hinaus wollte: Bei der künstlichen Befruchtung findet ein regelrechter Dammbruch statt. Mediziner wollen das Riesengeschäft nicht dem Ausland überlassen und machen auf allen Ebenen Druck. So auch bei der PID.
Dies war sicher nicht der Grund, weshalb der Bundesrat vorgeschlagen hat, den Verfassungsartikel zu ändern. Es ging darum, ein bewährtes Verfahren auch bei uns für Paare zuzulassen, die sich in einer schwierigen Situation befinden.
Die Fortpflanzungsärzte könnten deutlich mehr künstliche Befruchtungen durchführen. Ältere Paare würden im Reagenzglas die Chromosomen des Embryos testen lassen.
Es gäbe in der Schweiz nur wenige zusätzliche künstliche Befruchtungen. Es gibt ja klare Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor Ärzte eine PID durchführen dürfen: Paare müssen Träger von schweren Erbkrankheiten sein – oder auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können.
Vor 20 Jahren hatte man in der Schweiz schwere Bedenken gegen jegliche Form «verfeinerter Embryonenselektion». Warum jetzt dieser Schwenker?
Es hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert. Die Möglichkeiten in der Fortpflanzungsmedizin haben vor allem im Ausland stark zugenommen. Bei der PID stellt sich die Frage, ob wir es nicht besser auch in der Schweiz tun sollen, und zwar mit unseren eigenen Regeln. Es geht nicht um eine Embryonenselektion, sondern darum, Erbkrankheiten beim Kind auszuschliessen und Embryonen auszuwählen, die sich günstig entwickeln können. Es bleibt weiterhin verboten, Embryonen nach bestimmten Merkmalen auszuwählen.
Kritiker sagen: Alles, was technisch machbar ist, setzt die Gesundheitsindustrie um – früher oder später.
Ich teile diese Befürchtungen nur dann, wenn man die Techniken ohne Schranken anwendet. Das tun wir in der Schweiz aber eben nicht. Bundesrat und Parlament haben intensiv über die ethischen Fragen diskutiert, die mit der PID zusammenhängen, und ihr bewusst einen engen Rahmen gesetzt.
Gemäss den neuen Bestimmungen dürfte man den Embryo dann genetisch untersuchen, wenn eine «schwere Erbkrankheit» oder «Unfruchtbarkeit» droht. Kritiker bemängeln, das sei zu offen formuliert.
Die Definition einer schweren Erbkrankheit ist in der Tat nicht einfach. Der Bundesrat hat verschiedene Eigenschaften vorgeschlagen, die eine solche Krankheit ausmachen. Dazu zählen starke Schmerzen, gegen die es keine Therapien gibt, schwerwiegende Einschränkungen der Beweglichkeit oder auch schwere psychische Krankheiten. Auch Krankheiten, bei denen Patienten angewiesen sind auf grosse Versorgungsgeräte, etwa ein Sauerstoffgerät, gehören dazu.
Sie nehmen diese Kritik ernst?
Absolut.
Mit den neuen Bestimmungen bleibe der Embryo auf der Strecke, sagen Kritiker. Er sei nur noch Mittel zum Zweck für Mediziner und Eltern.
Viele Paare lassen heute ihren Fötus testen. Bei einem Hinweis auf eine schwere Krankheit oder auf eine Behinderung müssen sie entscheiden, ob sie die Schwangerschaft abbrechen oder das Kind austragen wollen. Mit der PID würden Paare die Möglichkeit erhalten, die gleichen Tests einfach früher an Embryonen durchzuführen.
Im Falle des Embryos wird man immer gegen das behinderte Leben entscheiden. Durch die PID würden Abweichungen von der Norm stärker stigmatisiert.
Das stimmt nicht.
Warum nicht?
Die PID zuzulassen bedeutet nicht, Behinderte zu stigmatisieren. Das zeigen Erfahrungen aus dem Ausland. Kein Paar wird leichtfertig eine solche Entscheidung treffen.
Es sind gerade Behindertenorganisationen, die die Vorlage kritisieren. Das müsste Ihnen zu denken geben.
Es gibt auch Behindertenorganisationen, die befürworten, dass wir die Verfassung ändern. Der Bundesrat nimmt die Bedenken aber sehr ernst. Darum ist es auch wichtig, dass die PID freiwillig bleibt. Niemand muss diesen Untersuch machen lassen.
Bis jetzt darf man drei Embryonen im Reagenzglas erzeugen, mit dem neuen Gesetz zwölf. Das heisst, Ärzte züchten Embryonen, die man dann wegwirft. Ist das für Sie in Ordnung?
Wir haben ausführlich diskutiert, bis wir zu diesem Entscheid kamen. Man muss klar sehen: Die neue Regelung ist strenger als in vielen anderen Ländern. Mit drei Embryonen kann man die PID nicht erfolgversprechend durchführen. Die Wahrscheinlichkeit ist zu klein, einen Embryo zu finden, der nicht genetisch belastet ist.
Kritiker stört auch die Menge der überzähligen Embryonen: Sie sprechen von gegen 100 000 pro Jahr.
Nein, es sind sicher nicht so viele. Die Zahl wird etwas steigen, aber vor allem deshalb, weil sich betroffene Paare künftig in der Schweiz statt im Ausland untersuchen lassen würden.
Darüber stimmen wir am 14. Juni ab
Der Verfassungsartikel
Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmen am 14. Juni darüber ab, ob sie genetische Tests bei Embryonen im Reagenzglas – die Präimplantationsdiagnostik oder PID – zulassen möchten. Dazu ist eine Änderung des Artikels 119 der Verfassung nötig. Bis heute erlaubt er den Medizinern, nur so viele Embryonen zu erzeugen, wie der Frau «sofort eingepflanzt werden könnten».
Der neue Verfassungsartikel will vorsehen, dass man so viele Embryonen erzeugen darf, «als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig» sind. Das erlaubt, Embryonen zu erzeugen für einen genetischen Untersuch.
Das Gesetz
Falls das Schweizer Stimmvolk den neuen Verfassungsartikel annimmt, tritt das neue Fortpflanzungsmedizin-Gesetz in Kraft. Im heutigen Artikel 4 ist verankert, dass das «Ablösen einer oder mehrerer Zellen von einem Embryo in vitro und deren Untersuchung» für Tests verboten ist. Zudem dürfen Ärzte höchstens drei Embryonen im Reagenzglas erzeugen. Das Aufbewahren ist verboten.
Im neuen Artikel sind Tests an Embryonen zulässig zum Erkennen von Veränderungen, «die die Entwicklungsfähigkeit des zu zeugenden Embryos beinträchtigen können, oder wenn die Gefahr, dass die Veranlagung für eine schwere Krankheit übertragen wird», nicht anders abgewendet werden kann. Ärzte sollen zwölf Embryonen erzeugen können. Das Tiefgefrieren und Aufbewahren ist erlaubt.
Parolen zum neuen Verfassungsartikel
Pro
Medizin: Ärztevereinigung FMH, Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Integration Handicap, Pro Infirmis
Politik: BDP, CVP, FDP, GLP, Grüne
Kontra
Medizin: Ärztekomitee «Nein zur PID», Insieme Schweiz, Agile.ch
Politik: SVP, EVP
Unentschieden
Politik: SP