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Gesundheitstipp 10/2022
12.10.2022
Ja. Die Invalidenversicherung zahlt auch Hilfsmittel für das Bewältigen des Alltags. Darunter fallen bauliche Änderungen in der Wohnung wie das Verbreitern von Türen oder das Entfernen von Türschwellen. An welche Hilfsmittel die IV Beiträge leistet, entnehmen Sie dem Merkblatt 4.03 «Hilfsmittel der IV». Zu finden ist es auf Ahv-iv.ch. Das Formular 001.002 für die Anmeldung für Hilfsmittel können Sie ebenfalls auf Ahv-iv.ch herunterladen oder bei der IV-Stelle beziehen.
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