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Ja. Sie erhalten die Entschädigung 98 Kalendertage lang, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitstage, Sonntage oder andere Feiertage handelt. Der Anspruch beginnt am Tag der Geburt Ihres Kindes.
Ja. Sie erhalten die Entschädigung 98 Kalendertage lang, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitstage, Sonntage oder andere Feiertage handelt. Der Anspruch beginnt am Tag der Geburt Ihres Kindes.
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