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Nein. Diese Kündigung ist unwirksam. Denn das Gesetz sieht vor, dass einer Angestellten während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden darf. Dass der bezahlte Mutterschaftsurlaub nur 14 Wochen dauert, ändert nichts daran. Der Arbeitgeber müsste Ihnen also nach Ablauf der 16-wöchigen Frist noch einmal kündigen, wenn er an der Kündigung festhalten will.
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