Inhalt
Nein. Das vertraglich vereinbarte Pensum änderte sich durch die Mutterschaft nicht und gilt weiterhin. Wollen Sie neu in einem Teilzeitpensum arbeiten, brauchen Sie wie bei jeder Vertragsänderung die Zustimmung des Arbeitgebers. Lehnt er ab, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als dies zu akzeptieren oder den Arbeitsvertrag zu kündigen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden