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Nein. Der Anteil am 13. Monatslohn ist in der Mutterschaftsentschädigung bereits eingerechnet. Sie beträgt – inklusive 13. Monatslohn – 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens, das Sie vor der Geburt Ihres Kindes erzielten.
Nein. Der Anteil am 13. Monatslohn ist in der Mutterschaftsentschädigung bereits eingerechnet. Sie beträgt – inklusive 13. Monatslohn – 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens, das Sie vor der Geburt Ihres Kindes erzielten.
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