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Nein, aber es kann ratsam sein, die gewünschten Informationen zu liefern, wenn Sie ein gerichtliches Verfahren vermeiden wollen. Denn die Versicherung muss überprüfen können, ob sie leistungspflichtig ist. Die verlangten Belege müssen aber geeignet sein, den Anspruch auf Versicherungsleistungen abklären zu können. Zahlt die Versicherung zu Unrecht nicht, können Sie den geschuldeten Betrag beim Gericht einklagen. Dort müssen Sie Ihren Anspruch ebenfalls mit den nötigen Belegen beweisen.
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