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Gesundheitstipp 02/2023
22.02.2023
Ja. Die Krankenkasse unterscheidet nicht zwischen Unfall und Krankheit. Die Leistungen sind dieselben. Sie müssen sich nach einem Unfall also mit Franchise und Selbstbehalt an den Behandlungskosten beteiligen. Die Kasse zahlt weder Taggelder noch Invalidenrenten. Selbständigerwerbenden ist deshalb zu empfehlen, im Hinblick auf einen gesundheitsbedingten Erwerbsausfall ein Taggeld und eine Invalidenrente zu versichern.
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