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Ja. Seit Sie nicht mehr arbeiten, sind Sie über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Deshalb müssen Sie sich wie bei Krankheiten mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Dies im Unterschied zur obligatorischen Unfallversicherung für Angestellte: Dort fallen weder Franchise noch Selbstbehalt an.
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