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11.05.2022
Nein. Stellenbewerber müssen den Arbeitgeber von sich aus nur über Krankheiten informieren, welche die vorgesehene Tätigkeit beeinträchtigen könnten. Wer etwa an chronischen Rückenbeschwerden leidet, darf dies in der Bewerbung um eine Stelle als Bauarbeiter nicht verschweigen. Gut zu wissen: Eine neue Stelle ist in der Regel auch mit einem Wechsel der Pensionskasse verbunden. Die neue Kasse darf Fragen zum Gesundheitszustand stellen, sofern die Leistungen höher sind als im Obligatorium vorgesehen. Wer diese Fragen falsch beantwortet, muss damit rechnen, dass die Versicherung ihm Leistungen verweigert.
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