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Ja, falls Sie sich besser als gesetzlich vorgeschrieben versichern. Denn im überobligatorischen Bereich ist es zulässig, dass die Pensionskasse Fragen zur Gesundheit stellt. Sie kann sich weigern, Angestellte im Überobligatorium zu versichern, wenn sie ein gesundheitliches Risiko vermutet. Dies allerdings maximal während fünf Jahren. Im obligatorischen Bereich sind Fragen zur Gesundheit nicht zulässig.
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