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Gesundheitstipp 12/2023
09.12.2023
Letzte Aktualisierung:
14.12.2023
14.12.2023
Ja. Die Krankenkasse muss die im Ausland gekauften Medikamente nicht zahlen. Ausnahme: Jemand hält sich vorübergehend im Ausland auf und ist bei einem medizinischen Notfall auf Medikamente angewiesen. Mehrere Krankenkassen zahlten die im Ausland gekauften Medikamente auf freiwilliger Basis, weil damit Kosten gespart werden konnten. Das Bundesamt für Gesundheit hat dagegen interveniert («K-Tipp» 6/2017). Es verbietet den Kassen, im Ausland bezogene Arzneimittel zu vergüten.
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