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Gesundheitstipp 02/2020
19.02.2020
Letzte Aktualisierung:
12.03.2020
12.03.2020
Ja. Sie können das Geld aber vom Arzt zurückverlangen. Denn er ist verpflichtet, seine Patienten zu informieren, wenn er ein Medikament verschreibt, das von der Krankenkasse nicht übernommen wird. Andernfalls verletzt er die ärztliche Sorgfaltspflicht. Folge: Der Arzt muss Ihnen den finanziellen Nachteil ersetzen, der Ihnen daraus entstanden ist, dass die Krankenkasse nicht zahlt.
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