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Ja. Sie können die Grundversicherung nur wechseln, wenn Sie Ihrer bisherigen Kasse am 31. Dezember keine Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten schuldeten. Für bestehende Ausstände müssten Sie bis Ende November jedoch gemahnt worden sein. Die Kasse hätte in der Kündigungsbestätigung darauf hinweisen müssen.
Und sie hätte die Ausstände beziffern müssen. Das geschah nicht. Sie bleiben nun bei Ihrer alten Kasse grundversichert. Diese muss aber für den Ihnen entstandenen Schaden aufkommen und den Prämienanteil übernehmen, den Sie mit dem Kassenwechsel hätten einsparen können.
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