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Ja. Bei Behandlungen, die länger dauern, darf die Krankenkasse einen Bericht des Therapeuten verlangen. Der Bericht soll begründen, weshalb die Therapie weiterhin nötig ist.
Ja. Bei Behandlungen, die länger dauern, darf die Krankenkasse einen Bericht des Therapeuten verlangen. Der Bericht soll begründen, weshalb die Therapie weiterhin nötig ist.
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