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Ja, das muss sie tun. Denn wenn der Patient es verlangt, darf der Arzt die medizinischen Angaben nur dem Vertrauensarzt der Kasse bekanntgeben und nicht der Kasse selber.
Ja, das muss sie tun. Denn wenn der Patient es verlangt, darf der Arzt die medizinischen Angaben nur dem Vertrauensarzt der Kasse bekanntgeben und nicht der Kasse selber.
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