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Ja. Die Krankenkassen müssen im Rahmen des Obligatoriums nur für jene Medikamente zahlen, die auf der sogenannten Spezialitätenliste stehen. Zahlen die Kassen für ein auf dieser Liste nicht aufgeführtes Medikament, können sie das Geld später zurückfordern – allerdings nur während maximal fünf Jahren. Und nur, wenn der Versicherte über die für die Rückzahlung erforderlichen Mittel verfügt. Gut zu wissen: Ärzte müssen ihre Patienten auf die Kosten hinweisen, wenn sie ein Medikament verschreiben, das die Krankenkasse nicht übernimmt. Verletzen die Ärzte ihre Aufklärungspflicht, sind sie für die entstandenen Kosten haftbar.
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