Ja. Die Krankenkasse muss für die Untersuchung der Brust bezahlen, wenn der Arzt einen Krebsverdacht hat oder ein familiär erbbedingtes erhöhtes Risiko vorliegt. Das ist bei Ihnen der Fall.

Gut zu wissen: Bei Frauen ab 50 ist die Mammografie alle zwei Jahre bezahlt, falls sie im Rahmen eines kantonalen Programms zur Früherkennung von Brustkrebs stattfindet. In diesem Fall ist der Brustuntersuch von der Kassenfranchise befreit.