Markus Stebler (Name geändert) ist langjähriger Kunde der Sanitas. Kürzlich wollte er sich auf der Website der Krankenkasse ins Kundenportal einloggen. Dort sind seine Gesundheitsdaten hinterlegt – mit Rückforderungsbelegen, Rechnungen und Leistungsabrechnungen.
Dann sah Stebler: Das Einloggen war nur noch möglich, wenn man die neuen Bestimmungen über den Datenschutz und zur Nutzung akzeptiert. Stebler schreibt dem Gesundheitstipp, er und seine Frau seien nicht sicher, ob sie das tun sollen: «Wir fühlen uns überfordert.»
Rechtsanwalt Daniel Kettiger aus Thun BE hat einen klaren Rat: Das Kundenportal meiden und alle Korrespondenzen mit der Kasse per Post erledigen. Denn wer die Datenschutzbestimmungen annimmt, muss sich zum Beispiel einverstanden erklären, dass der Ehemann die Daten seiner Frau und seiner Kinder einsehen darf.
«Grober Verstoss gegen das Datenschutzrecht»
Auszug aus den Bestimmungen: «Sind unter der Kundennummer des Familienvorstands weitere Familienangehörige mitversichert, erhält der Familienvorstand Zugriff auf die Daten.» Konkret: Der Ehemann erfährt künftig über die Sanitas, dass seine Tochter vom Frauenarzt zum Beispiel die Pille verschrieben bekam.
Die Sanitas verlangt vom «Familienvorstand» nicht ausdrücklich, eine schriftliche Zustimmung der Kinder oder seiner Frau einzuholen. Für Rechtsanwalt Kettiger ist das «ein grober Verstoss gegen das Datenschutzrecht». Das sieht auch der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger so.
Die Datenschutzbestimmungen erlauben der Sanitas auch eine «individualisierte und personalisierte Anpassung des Kundenportals» – unter anderem mit Daten aus «sozialen Netzwerken». Das heisst: Die Krankenkasse darf Informationen des Versicherten aus dem Internet, von Facebook und anderen Quellen sammeln. So kann sie, kritisiert Kettiger, «umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellen».
Neu kann man ein elektronisches Impfbüchlein im Sanitas-Kundenkonto anlegen. Dazu scannt man Seiten aus dem Büchlein ein und lädt sie hoch. Wer sich wieder impft, muss jedoch weiterhin mit dem Ausweis zum Arzt. Dieses elektronische Impfbüchlein sei «absolut wertlos», so Kettiger: «Es geht der Sanitas ganz offensichtlich darum, den Kunden zusätzliche Gesundheitsdaten abzuluchsen.» Die Angaben im Kundenkonto würden der Sanitas wertvolle Infos über das Impfverhalten der Kunden geben.
Sanitas schreibt, das Benützen des Kundenportals sei freiwillig. Es entspreche der Branchenpraxis, dass der Familienvorstand die Daten einsehen könne. Zurzeit erstelle man keine Persönlichkeitsprofile mit Daten aus sozialen Netzwerken. Und Angaben aus dem Impfbüchlein gebe man nicht weiter.
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