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Nein. Die Leistungspflicht der Krankenkasse endet mit dem Tod des Versicherten. Deshalb muss sie nicht für Leichentransporte aufkommen. Die Grundversicherung muss sich nur an medizinisch notwendigen Transportkosten oder Rettungskosten beteiligen.
Anders ist die Rechtslage bei einem tödlichen Unfall, wenn die verstorbene Person über ihren Arbeitgeber unfallversichert war: Dann muss die obligatorische Unfallversicherung die Kosten für das Überführen der Leiche an den Bestattungsort übernehmen und an die Bestattungskosten maximal 2842 Franken bezahlen.
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