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08.01.2020
Es kommt darauf an, ob der Kursveranstalter den frei gewordenen Platz wieder besetzen kann. Grundsätzlich gilt: Einen gebuchten Kurs kann man jederzeit kündigen. Führt dies beim Auftragnehmer aber zu einem Honorarausfall, muss er die restlichen Kurskosten nicht zurückerstatten.
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