Der 49-jährige Christoph Stadelmann aus Mönchaltorf ZH kaufte am 21. Februar beim Fitnessstudio Aurum in Uster ZH ein Jahresabo. Preis: 2611 Franken. Den ganzen Betrag musste Stadelmann zum Voraus bezahlen. «Das Training gefiel mir», sagt er. «Es war auf meine Bedürfnisse zugeschnitten.» Einen Monat später teilte ihm der Betreiber des Studios per E-Mail mit, die Aurum-Filialen in Uster ZH und Rapperswil SG würden «per sofort» geschlossen. Die Rückerstattung der Jahresabos werde «im Rahmen der Liquidation abgewickelt».
Doch als sich Stadelmann beim Konkursamt Rapperswil meldete, teilte man ihm mit, dass zur Auszahlung der Gläubiger kein Geld mehr vorhanden sei. Es reichte nicht einmal zur Durchführung des Konkurses. Dieser wurde im Mai «mangels Aktiven eingestellt».
Mit Abo von Aurum fast 2800 Franken verloren
Auch andere Kunden von Aurum verloren Geld. Silvia Gloor (Name geändert) kaufte beim AurumStudio in Thalwil ZH ein Jahresabo für 2749 Franken. Am 19. Juli erfuhr sie per E-Mail, dass das Studio «vorübergehend» schliesse, zusammen mit drei weiteren Aurum-Studios in der Region. Auch Silvia Gloor erhielt ihr Geld nicht zurück: «Das Konkursamt in Thalwil teilte mir mit, ich hätte keine Chance.» Im März 2024 hatte ein Gericht in Zug den Konkurs über die Aurum Fitness AG eröffnet.
Die Gesellschaft betrieb die Trainingslokale nicht selbst, sondern vergab Lizenzen an andere Firmen, sogenannte Franchisepartner. Nach dem Konkurs der Zuger Zentrale gingen einige dieser Firmen ebenfalls in Konkurs. Bis heute wurden 16 von rund 40 Aurum-Studios geschlossen. Ein Abo ist nur bei Aurum-Studios gültig, die vom Vertragspartner betrieben werden. Schliesst dieser seine Fitnesscenter und ist zahlungsunfähig, haben Abobesitzer fast keine Chance, einen Teil des vorausbezahlten Betrags zurückzuerhalten.
Anwältin Franziska Lätzsch Bauer leitet die Rechtsberatung des Gesundheitstipp. Sie sagt: «Bei einem Konkurs kommen geschädigte Kunden eines Fitnessstudios erst am Schluss an die Reihe, falls nach dem Bezahlen von Löhnen und Sozialversicherungen noch Geld übrig ist.» Das sei sehr selten der Fall. Die Rechtsexpertin rät: «Man sollte ein Jahresabo wenn möglich nicht zum Voraus bezahlen.» So vermindere man das Verlustrisiko. Am besten wähle man ein Fitnessstudio, das auch Abos mit kurzer Laufzeit anbiete.
Aurum verspricht den Kunden, sie könnten mit nur sechs Minuten Training pro Woche fit werden. Das sei dank einer speziellen Maschine möglich, mit der man etwa Kniebeugen oder Klimmzüge macht oder rudert. Fachleute sehen das skeptisch: Sportwissenschafter Ingo Froböse von der Sporthochschule Köln sagt, sechs Minuten Training pro Woche seien zu wenig. Damit die Muskeln wachsen, müsse man mindestens zwei- bis dreimal pro Woche trainieren (Gesundheitstipp 4/2024).
Das sollten Sie bei Fitnessabos beachten
- Bezahlen Sie ein Jahresabo wenn möglich nicht zum Voraus. Wählen Sie ein Fitnesscenter, das auch Abos mit kurzer Laufzeit anbietet.
- Falls sich das Abo nach Ablauf laut Vertrag automatisch verlängert, können Sie den Vertrag gleich beim Abschluss auf das Ende der Laufzeit kündigen.
- Sie haben das Recht, das Abo jederzeit aus wichtigen Gründen zu kündigen. Einen Musterbrief für die Kündigung finden Sie hier.
- Die Alternative zum Fitnessstudio: Bringen Sie mehr Bewegung ins Leben. Viele Tipps dazu liefert der Gesundheitstipp-Ratgeber Fit im Alltag.