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Gesundheitstipp 06/2023
14.06.2023
Ja. Sie können gegen den Einschätzungsentscheid der Steuerbehörde schriftlich Einsprache erheben und die Belege für Ihre Krankheitskosten nachreichen. Dafür haben Sie nach Erhalt der Veranlagungsverfügung insgesamt 30 Tage Zeit. Wichtig: Die Einsprache sollten Sie aus Beweisgründen per Einschreiben einreichen.
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