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Gesundheitstipp 09/2023
13.09.2023
Nein. Sie können die Prämien weiterhin im Monatsrhythmus bezahlen. Die Krankenkasse und der Versicherte dürfen zwar einen anderen Zahlungsmodus abmachen – etwa eine quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Zahlung der Prämien. Ohne eine solche Vereinbarung im Vertrag gilt jedoch: Die Krankenkassenprämien bezahlt man monatlich im Voraus.
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