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Gesundheitstipp 04/2024
13.04.2024
Letzte Aktualisierung:
17.04.2024
17.04.2024
Nein. Sie können auch während des Jahres zum Hausarzt-, Telefon- oder HMO-Modell wechseln – stets auf Beginn des Folgemonats. Die Kündigung eines solchen Sparmodells hingegen oder ein Wechsel von einem Sparmodell zu einem anderen kann nur auf Ende Jahr erfolgen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
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