Ja. Ein Skontoabzug ist freiwillig, deshalb kann die Krankenkasse die Bedingungen selber festlegen. Eine davon ist in der Regel, dass Kunden rechtzeitig den vollen Betrag bezahlen. Da dies bei Ihnen nicht der Fall war, darf die Kasse den Abzug verweigern. Krankenkassen können für vor­ausbezahlte Jahresprämien maximal 2 Prozent Skonto gewähren. Wer ein halbes Jahr im Voraus bezahlt, erhält maximal 1 Prozent.