Inhalt
Gesundheitstipp 04/2015
15.04.2015
Ja. Ein Skontoabzug ist freiwillig, deshalb kann die Krankenkasse die Bedingungen selber festlegen. Eine davon ist in der Regel, dass Kunden rechtzeitig den vollen Betrag bezahlen. Da dies bei Ihnen nicht der Fall war, darf die Kasse den Abzug verweigern. Krankenkassen können für vorausbezahlte Jahresprämien maximal 2 Prozent Skonto gewähren. Wer ein halbes Jahr im Voraus bezahlt, erhält maximal 1 Prozent.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden