Ja. Das Gesundheitsgesetz Ihres Wohnkantons Zürich erlaubt den Ärzten ausdrücklich, die Patienten­dokumentation in elektronischer Form zu führen. Solche Eintragungen müssen aber datiert, unabänderbar gespeichert und jederzeit abrufbar sein. Und als Patient haben Sie weiterhin das Recht, Ihre Kranken­geschichte einzusehen.