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Ja. Das Gesundheitsgesetz Ihres Wohnkantons Zürich erlaubt den Ärzten ausdrücklich, die Patientendokumentation in elektronischer Form zu führen. Solche Eintragungen müssen aber datiert, unabänderbar gespeichert und jederzeit abrufbar sein. Und als Patient haben Sie weiterhin das Recht, Ihre Krankengeschichte einzusehen.
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