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Gesundheitstipp 09/2021
13.09.2021
Letzte Aktualisierung:
15.09.2021
15.09.2021
Nein. Laut Gesetz gilt zwar: Wer selbstverschuldet arbeitsunfähig wird, hat keinen Lohn zugut. Von einem eigenen Verschulden kann aber nicht die Rede sein, wenn man sich impfen lässt. Nebenwirkungen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, kann man bei einer Impfung nie ganz ausschliessen.
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