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Nein. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch zum im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Eine Krankheit ändert daran nichts. Nur ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann sich im Falle einer Krankheit verlängern. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber kündigt und der Angestellte während der Kündigungsfrist erkrankt.
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