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«Ich habe nächste Woche eine Schlichtungsverhandlung. Leider bin ich krank und kann deshalb nicht daran teilnehmen. Kann ich den Verhandlungstermin verschieben?»
Ja. Sie sollten bei der Schlichtungsbehörde den Antrag stellen, den Termin aufgrund Ihrer Krankheit zu verschieben. Legen Sie dem Schreiben als Beweis das Arztzeugnis bei. Sollte die Verhandlung nicht verschoben werden, müssten Sie sich vertreten lassen. Das muss nicht zwingend ein Anwalt sein. Als Vertretung ist auch eine Vertrauensperson zugelassen, sofern sie nicht berufsmässig Klienten vertritt.
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