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Nein. Wenn Sie krank sind, führt das nicht zu Minusstunden. Der Betrieb ist verpflichtet, bei Krankheit den Lohn für eine bestimmte Zeit zu zahlen. Das heisst: Die Dauer der Krankheitsabsenz gilt als Arbeitszeit. Da Sie selber gekündigt haben, verlängert sich wegen der Krankheit Ihr Arbeitsverhältnis nicht. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber Ihnen gekündigt hätte und Sie dann während der Kündigungsfrist erkrankt wären.
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