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Nein. Ferien dienen dazu, dass sich Angestellte erholen können. Bei Ihnen haben die Ferien diesen Zweck nicht erfüllt. Das sollten Sie aber mit einem Arztzeugnis belegen können. Wichtig ist in solchen Fällen auch: Immer sofort den Betrieb über die Krankheit informieren – nicht erst nach den Ferien.
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