«Ein Kollege und ich teilen uns eine Stelle als Hauswart. Ich arbeite drei, mein Kollege zwei Tage pro Woche. Nun ist er krank und mein Chef verlangt, dass ich einspringe. Mir ist das aus familiären Gründen nicht möglich. Kann er darauf bestehen, dass ich meinen Kollegen ersetze?»
Gesundheitstipp 04/2015
15.04.2015
Nein. In Ihrem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass Sie ein Pensum von 60 Prozent haben und von Montag bis Mittwoch arbeiten. Es steht jedoch nicht, dass Sie die Stellvertretung übernehmen müssen, wenn Ihr Kollege ausfällt. Ihr Chef muss also für einen anderen Ersatz sorgen. Er kann Sie jedoch zu Überstunden verpflichten, wenn dies betrieblich nötig ist.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden